Zusammenarbeit Elternrat – Schule

Der Elternrat sammelt und bespricht Anliegen, die über die Interessen einzelner Eltern und
Familien hinausgehen – die beispielsweise mehrere Familien, ein ganzes Quartier oder
grundsätzliche Fragen zur Schule betreffen. Die Bewältigung individueller Anliegen von
Schülerinnen und Schülern und Eltern ist keine Aufgabe des Elternrats. In solchen Fällen ist es
sinnvoll, wenn die betroffene Familie selbstständig Kontakt mit der Schule aufnimmt.
Der Elternrat trifft sich zu sechs Sitzungen im Schuljahr. An diesen Sitzungen werden die
Aktivitäten organisiert und Themen besprochen, die von den Elternratsmitgliedern
eingebracht werden.
In den Sitzungen des Elternrats ist eine Vertretung der Schulleitung* anwesend. Diese ist das
Bindeglied zwischen dem Elternrat und der Schule. Die Anliegen des Elternrats können auf
diese Weise bei der Schule deponiert werden. Die Schulleitung hat ihrerseits die Möglichkeit,
in diesen Sitzungen den Puls zu fühlen und allenfalls Organisatorisches zu besprechen (zum
Beispiel die Mithilfe bei der Schulschlussfeier etc.).
Die Lehrerinnen und Lehrer ihrerseits freuen sich über eine positive und unterstützende
Haltung der jeweiligen Elternratsvertreter ihrer Klasse gegenüber.
Bei der Schulkommission* hat der Elternrat ein Antragsrecht. Geplant ist auch ein runder
Tisch zur Pflege eines lockeren Austausches.
* Die Begriffe, kurz erklärt: Schulleitung = operative Führung einer Schule; Personal,
Pädagogik, Lehrplan. Schulbehörde = Gemeinderat als strategisches Führungsorgan einer
Schule. Schulkommission = beratende Kommission des Gemeinderates als Teil der

Der Elternrat sammelt und bespricht Anliegen, die über die Interessen einzelner Eltern und Familien hinausgehen – die beispielsweise mehrere Familien, ein ganzes Quartier oder grundsätzliche Fragen zur Schule betreffen. Die Bewältigung individueller Anliegen von Schülerinnen und Schülern und Eltern ist keine Aufgabe des Elternrats. In solchen Fällen ist es sinnvoll, wenn die betroffene Familie selbstständig Kontakt mit der Schule aufnimmt.

Der Elternrat trifft sich zu sechs Sitzungen im Schuljahr. An diesen Sitzungen werden die Aktivitäten organisiert und Themen besprochen, die von den Elternratsmitgliedern eingebracht werden.

In den Sitzungen des Elternrats ist eine Vertretung der Schulleitung* anwesend. Diese ist das Bindeglied zwischen dem Elternrat und der Schule. Die Anliegen des Elternrats können auf diese Weise bei der Schule deponiert werden. Die Schulleitung hat ihrerseits die Möglichkeit, in diesen Sitzungen den Puls zu fühlen und allenfalls Organisatorisches zu besprechen (zum Beispiel die Mithilfe bei der Schulschlussfeier etc.).

Die Lehrerinnen und Lehrer ihrerseits freuen sich über eine positive und unterstützende Haltung der jeweiligen Elternratsvertreter ihrer Klasse gegenüber.

Bei der Schulkommission* hat der Elternrat ein Antragsrecht. Ein runder Tisch soll künftig die Möglichkeit eines gegenseitigen Austausches bieten.

* Die Begriffe, kurz erklärt: Schulleitung = operative Führung einer Schule; Personal, Pädagogik, Lehrplan. Schulbehörde = Gemeinderat als strategisches Führungsorgan einer Schule. Schulkommission = beratende Kommission des Gemeinderates als Teil der strategischen Führung)